Im Prozess gegen das mutmaßliche Folterpaar aus Höxter-Bosseborn muss der Angeklagte Wilfried W. weiter damit leben, dass die Bildzeitung ihn als Bestie bezeichnet. Eine Zivilkammer des Paderborner Landgerichts hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag aufgehoben.
Die Anwälte von Wilfried W. waren zunächst erfolgreich gegen den Verlag vorgegangen. Sie sahen in der Bezeichung „Bestie“ einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. Jetzt ist das Paderborner Landgericht aber zu dem Schluss gekommen, dass es für ein Eilverfahren gar keine rechtliche Grundlage gab, da Wilfried W. es schon gut zwei Jahre lang hingenommen hatte, von der Bildzeitung Bestie genannt zu werden. Seine Anwälte haben aber schon angekündigt, dass sie nicht locker lassen werden und jetzt zivilrechtlich gegen den Axel-Springer-Verlag klagen wollen. Im Prozess gegen das mutmaßliche Folterpaar aus Höxter-Bosseborn soll morgen in einer Woche ein Urteil fallen.