Mehr als 50 Städte und Gemeinden aus NRW – darunter fünf aus dem Hochstift – gehen gerichtlich gegen die hohen Kosten der Inklusion in Schulen vor. Sie haben Verfassungsbeschwerde erhoben. Zu den Klägern gehören die Städte Paderborn, Höxter, Brakel, Bad Lippspringe und Willebadessen. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern gilt seit fast zwei Jahren gesetzlich als Regelfall. Die Kläger sehen dadurch ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.