Ein Mann aus Warburg muss für die Vergewaltigung seiner Ex-Frau nicht ins Gefängnis. Das Paderborner Landgericht hat ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Richter begründeten das damit, dass der 41-Jährige zum Tatzeitpunkt Anfang 2015 in einer psychischen Ausnahmesituation war.
Das entschuldigt die Tat zwar nicht. Aber auch das Opfer wollte ihn damals zunächst schützen und zeigte ihn erst anderthalb Jahre später an. Der Angeklagte sagte im Prozess: „Ich war zu der Zeit nicht ich selbst.“ Wenige Monate zuvor war sein schwerstbehinderter Sohn im Alter von 12 Jahren überraschend gestorben. Der Warburger wurde schwer depressiv, musste mehrfach in einer Klinik behandelt werden. Zeitgleich ging seine Ehe den Bach runter. Dass er seine damalige Frau zum Sex zwang, wollte er vor Gericht zwar nicht komplett abstreiten, aber auch nicht konsequent zugeben. Die Richter glaubten aber den Darstellungen des Opfers. Als Bewährungsauflage muss der Warburger 1.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.