Das Bielefelder Landgericht hat einen Höxteraner wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es revidierte damit eine frühere Entscheidung desselben Gerichts.
Der 59-Jährige wird derzeit in einer Einrichtung für psychisch Kranke in Verl betreut, weil er unter anderem unter Verfolgswahn leidet. Im September 2015 kam es dort zu einem Zwischenfall – der Angeklagte schlug und trat eine Krankenschwester, einen Pfleger und einen Mitpatienten. In der ersten Instanz war der Höxteraner zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte dessen Anwalt Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof sah Spielraum für eine Bewährung und verwies den Fall deshalb zurück ans Bielefelder Landgericht. Das setzte jetzt sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung aus. Der Höxteraner sei keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr.