Sie hatte auf einen Bekannten eingestochen – jetzt hat das Paderborner Schöffengericht eine 49-Jährige zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden verurteilt. Die hätte bei dem Treffen mit ihrem Bekannten aus Panik das Messer gezückt, erklärte sie vor Gericht.
Offenbar war die Frau einige Tage zuvor von Unbekannten überfallen worden. Mit dem Opfer hat sie sich nach eigenen Angaben getroffen, um Informationen zum Überfall zu bekommen. Ob das die wahren Hintergünde des Treffens sind, blieb im Prozess allerdings unklar. Als der Pdaerborner in ihrem Wagen saß und sie den Eindruck hatte, er wolle nach ihrem Autoschlüssel greifen, stach sie ihm mit dem Messer in den Oberschenkel. Der 37-jährige Bekannte konnte fliehen und musst operiert werden. Vor Gericht sagte er zugusten der Angeklagten aus – er glaube nicht, dass sie absichtlich zugestochen hat. Auch deshalb sprach das Paderborner Schöffengericht eine Bewährungsstrafe aus.