Verharmlost ein Getränk namens „Energy & Vodka“ aus Paderborn den Alkoholkonsum? Das will heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären. Das Mischgetränk einer Paderborner Firma enthält Koffein, aber auch rund knapp ein Drittel Vodka. Ein Verband findet: Verbraucher könnten durch die Bezeichnung „Energy & Vodka“ über den Alkoholgehalt getäuscht werden. Er verklagte deshalb das Paderborner Unternehmen. Das Paderborner Landgericht hielt die Bezeichnung für unbedenklich.