Vor gut einem Jahr hat ein Mann in Höxter-Lüchtringen seine Mutter brutal umgebracht. Der Prozess gegen ihn muss jetzt neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Paderborner Landgerichts aufgehoben.
Der Mann war wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine 73-jährige Mutter in Höxter-Lüchtringen mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf und einem Stich mit einer Forke umgebracht. Das Gericht ordnete auch an, den 41-Jährigen in der Psychiatrie unterzubringen, weil er an einer autistischen Störung leidet.
Um diese Erkrankung geht es beim jetzigen Beschluss aus Karlsruhe. Der BGH hat das Urteil aufgehoben, mit folgender Begründung: Das Paderborner Landgericht habe zwar eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten festgestellt, das aber bei der Strafzumessung möglicherweise aus den Augen verloren. Soll also wohl heißen: Die neunjährige Haftstrafe ist zu hart. Wann der Fall neu verhandelt wird, ist unklar.