Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerung der Abschiebehaft für einen Mann in der JVA Büren / Stöckerbusch als rechtswidrig beurteilt. Der BGH kritisiert, dass dem Amtsgericht Paderborn keine ausreichende Begründung der zuständigen Ausländerbehörde vorlag. Sie hätte angeben müssen, wie lange es dauert, Abschiebe-Hindernisse wie fehlende Ausweispapiere zu beseitigen. Nach Angaben des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ ist das vom BGH krisitierte Vorgehen am Paderborner Amtsgericht gängige Praxis, er spricht von mehreren hundert Fällen.