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Christina Hüllweg
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Nachrichten aus Paderborn und Höxter

BGH-Urteil kommt Freifunkern zugute

Wer seinen WLAN-Zugang für die Allgemeinheit öffnet, kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Nutzer im Internet etwas Illegales tun. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Freifunk-Initiative im Hochstift begrüßt dieses Urteil.

Freifunk-Mitglied Stefan Klöpping ist auf Radio Hochstift-Nachfrage nicht überrascht, dass der Bundesgerichtshof das europäische Urteil jetzt noch einmal bestätigt hat. Er hofft dadurch jetzt aber noch einmal auf einen Schub für freies und kostenloses W-LAN im Hochstift. Der ein oder andere Bedenkenträger sieht die ganze Initiative jetzt vielleicht etwas entspannter, so Klöpping. Spätestens jetzt sei klar, dass die Freifunker auch vorher schon nichts Illegales getan haben. Freifunk Hochstift stellt rund 1000 von Nutzern bereitgestellte Hotspots freies W-LAN zur Verfügung. Täglich wird das Angebot nach eigenen Angaben von 2000 Nutzern verwendet.

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