Die heimischen Reaktionen auf das BGH-Urteil zu Gaspreisen fallen erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden, dass Gaskunden gestiegene Tarife nur eingeschränkt überprüfen lassen können. Die Versorger müssen nicht ihre komplette Kalkulation offenlegen. Eon Westfalen Weser begrüßt das Karlsruher Urteil: Es stärke den Versorger auch im Dortmunder Prozess gegen 14 Gaspreisverweigerer. Die Paderborner Initiative „Gaspreise runter“ empfindet das Urteil als Schlag ins Gesicht der Verbraucher. Sprecherin Roswitha Köllner: