Die Gegner der Autoteststrecke Bilster Berg in Bad Driburg-Pömbsen haben sich vor dem Verwaltungsgericht Minden eine erneute Abfuhr eingehandelt. Drei Anwohner hatten gegen vom Kreis Höxter genehmigte höhere Grenzwerte für den Lärm geklagt. Das Gericht hat die Klagen zurückgewiesen. Laut Verwaltungsgericht Minden bleiben die Rechte der Anwohner von den Betreibern trotz höherer Lärmwerte und längerer Betriebszeiten gewahrt. Bilster Berg-Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp hatte vor Gericht ausgeführt, dass der Betrieb der Strecke in Bad Driburg-Pömbsen durch bestehende Auflagen ohnehin „wie sonst nirgendwo in Deutschland eingeschränkt“ sei. Der Klägeranwalt meinte dagegen, dass die bisherigen Messungen nicht die wahre Lärmbelastung wiedergäben, da nur Durchschnittswerte für längere Zeiträume errechnet würden. Eine Überraschung ist der Richterspruch nicht – es gab vorher bereits ähnliche Eilentscheidungen.