Es bleibt wohl dabei: Bilster Berg-Chef Hans-Jürgen von Glasenapp darf nicht mehr behaupten, sein einstieger Mitstreiter Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff habe sich „ohne zu fragen, Geld aus der Kasse genommen.“ Das Oberlandesgericht Braunschweig legte dem Geschäftsführer der Rennstrecke in Bad Driburg-Pömbsen nahe, seine Berufung gegen dieses Urteil zurückzuziehen.
Das Landgericht Göttingen hatte von Glasenapp diese und ähnliche Äußerungen aus einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereits untersagt. Von Glasenapp wollte aber in die nächste Instanz gehen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss zum Bilster Berg macht das OLG Braunschweig jetzt klar, dass es die Argumente der ersten Instanz in jeglicher Hinsicht teilt. Eine Berufung hätte keine Chance.
Der Geschäftsführer in Bad Driburg-Pömbsen solle bis zum 30. Dezember entweder die Berufung zurückziehen oder eine neue Stellungnahme abgeben. Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff verklagt von Glasenapp unterdessen auch noch in einem Verfahren vor dem Brakeler Amtsgericht wegen Verleumdung.