Im Streit um Pestizide auf dem Feld eines Lichtenauer Biobauern hat das Oberlandesgericht Hamm einen Vergleich vorgeschlagen. Kommt der nicht zustande, dann wird ein weiterer Gutachter beauftragt.
Der Kläger will ja Schadensersatz von seinen drei konventionell erntenden Nachbarbauern: Und zwar insgesamt über 70.000 Euro. Er ist der Meinung, dass deren Pestizide auf seinem Sellerie landeten, den er dann nicht mehr mit dem Zusatz „bio“ verkaufen konnte. Der Vergleich sieht jetzt vor, dass die drei angeklagten Landwirte 45 Prozent der geforderten Summe zahlen. Laut einer Zeitung ist der Kläger trotzdem an einem zweiten Gutachten interessiert. Er will offenbar eindeutig beweisen, dass die Pestizid-Rückstände auf seinem Gemüse wirklich von seinen Nachbarn kommen. So oder so: Eine Signalwirkung gibt es jetzt schon. Denn der Fall aus Lichtenau ist nicht der einzige dieser Art. Biobauern haben jetzt zumindest eine nicht aussichtslose Möglichkeit, Geld in solchen Fällen zu bekommen.