Aufgrund der aktuellen Schneefälle erinnert die Stadt Paderborn ihre Bürger an die Räum- und Streupflicht. Sie gilt für alle Geh- und Radwege, die ans eigene Grundstück grenzen. Werktags müssen Hauseigentümer und Mieter diese Wege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr frei räumen. Sonn- und Feiertags kann der Schnee im Paderborner Stadtgebiet bis 9 Uhr morgens liegen bleiben. In den meisten anderen Kommunen im Hochstift ist die Räum- und Streupflicht ähnlich geregelt. Nähere Infos dazu gibt es auf den Internetseiten der Städte und Gemeiden.