Der gewaltsame Tod eines Mannes aus Lichtenau-Blankenrode vor fünfeinhalb Jahren beschäftigt wieder das Paderborner Landgericht. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen dessen Ehefrau wegen Strafvereitelung aufgehoben. Die gebürtige Polin hatte die Spuren der Gewalttat verwischt - deshalb hatte sie das Paderborner Schwurgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kam jetzt aber zum Ergebnis, dass sich der Richter in der ersten Instanz nicht genau genug mit der Motivation der Angeklagten befasst hat. Möglicherweise habe die nur die Anweisungen des Totschlägers befolgt und Angst um ihre Kinder gehabt. Das Paderborner Urteil gegen den Hauptangeklagten ist dagegen bereits rechtskräftig. Er erhielt zehn Jahre Haft, weil er den Ehemann der Frau mit einem Gummihammer erschlagen hatte. Sie hatte den späteren Täter nach Lichtenau-Blankenrode bestellt, weil der die Ehe ihres Mannes wieder in die Spur bringen sollte.