Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den fast tödlichen Messerstich in Steinheim haben sich die Zeugen zum Teil in Widersprüche verwickelt. Insbesondere die Rolle der späteren Opfer vor der Bluttat bleibt unklar. Ein Verteidiger kündigte an, dass ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich erfolgen soll.
Der Angeklagte soll also Geld an das Opfer zahlen. Hintergrund: Im Januar dieses Jahres soll ein 21-Jähriger nach einem Streit auf einen Kontrahenten eingestochen haben – dieser wurde lebensgefährlich verletzt.