Ab sofort können wieder Feuerwerkskörper und Böller für die Silvesternacht gekauft werden. Auch in diesem Jahr werden die Umstände im Verkauf intensiv kontrolliert.
Vor allem wird überprüft, ob die angebotenen Feuerwerkskörper zugelassen sind. Das erkennt man schnell an der Registriernummer und dem CE-Zeichen auf der Verpackung. Aber auch die Lager-Vorschriften werden überprüft, dazu gehören das Freihalten von Fluchtwegen und das Einhalten der höchstzulässigen Lagermenge. Bei gravierenden Verstößen drohen den Händlern hohe Bußgelder. Die Böller sind in zwei Kategorien aufgeteilt, Kategorie zwei wird ausschließlich an volljährige Käufer abgegeben. Nur zu Silvester und am Neujahrstag ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt. Bundesweit kommt es jedes Jahr zu Problemen mit sogenannten Polen-Böllern, die zu schnell zünden und gefährlich sein können.