Im Prozess um die Haltung von Rindern auf dem sogenannten „Bongossi-Spaltboden“ hat der Kreis Paderborn eine Klatsche erlitten. Das Verwaltungsgericht Minden gab der Klage eines Landwirts aus Delbrück statt und erklärte die Viehhaltung auf dem Boden für rechtens. Radio Hochstift-Reporterin Leah Laven - Wie begründete das Gericht sein Urteil?