Die Pläne der Gemeinde Borchen für die Asylbewerberunterkunft müssen auf Eis gelegt werden. Die CDU hatte vorgeschlagen, die Unterkunft gleichzeitig als Studentenwohnheim zu nutzen. Der Antrag musste im Haupt- und Finanzausschuss aber abgelehnt werden, weil er baurechtlich nicht zulässig war. Der Grund dafür: Die Flüchtlingsunterkunft liegt in einem Gewerbegebiet. Wohngebäude für soziale Zwecke dürfen dort gebaut werden, ein Studentenwohnheim gilt allerdings nicht als sozial.