Der Überfall auf einen Penny-Markt in Bad Wünnenberg hatte jetzt vor dem Landgericht erneut ein juristisches Nachspiel. Beschuldigt wurden zwei Mittäter. Im Prozess kam heraus, dass die Angeklagten mit der Tat nur indirekt zu tun hatten. Sie kamen deshalb mit einer kurzen Bewährungsstrafe bzw. einer Geldstrafe davon. Die beiden Borchener hatten die Haupttäter nur vom Tatort abgeholt. Dass diese dort eine Straftat begangen hatten, sei ihnen zwar bewusst gewesen. Aber offenbar hatten sie keine Ahnung, was genau dahinter steckte.