Der Lärmstreit um die Borgentreicher Schützenhalle ist nach etlichen Jahren beigelegt. Der Verein einigte sich mit der klagenden Nachbarin bei einem Gütetermin vor dem Paderborner Landgericht auf Lärmschutzgrenzen. So können Traditionsveranstaltungen wie das Schützenfest oder Karneval weiter in der Borgentreicher Halle stattfinden – allerdings gelten nach Uhrzeit gestaffelte Pegelwerte. Die Klägerin konnte sich mit ihrer Forderung nach noch schärferen Grenzwerten nicht durchsetzen.