Ein Mann aus Brakel-Istrup ist mit seiner Klage gegen eine Biogasanlage in seiner Nachbarschaft gescheitert. Er hatte das Verwaltungsgericht Minden eingeschaltet, weil er sich durch den Lieferverkehr belästigtigt fühlte. Außerdem klagte er gegen die Genehmigung der Biogasanlage, weil aus seiner Sicht ein schlüssiges Nutzungskonzept für die Abwärm fehlte. Die Richter sahen das auf ganzer Linie anders.