Der Prozess um eine mutmaßliche Brandstiftung in Borchen zieht sich weiter hin. Der Verteidiger warf gestern dem Gericht Willkür vor und stellte einen Befangenheitsantrag. Der Grund: Zwei entlastende Gutachten der Verteidigung wurden abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Inhalte der Gutachten bereits ausführlich in dem Prozess behandelt worden seien und es keinen Grund gebe, den bereits gehörten Experten nicht zu glauben. Laut Anklage soll eine 25-jährige Studentin, in ihrem eigenen Elternhauses Feuer gelegt haben. Das streitet die Borchenerin aber ab.