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Nachrichten aus Paderborn und Höxter

Brenkener Scheunenmord vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof rollt heute den Scheunenmord von Büren-Brenken neu auf. Die Karlsruher Richter müssen über eine Revision des Urteils entscheiden. Das Paderborner Landgericht hatte den damals 19-jährigen Angeklagten zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er seinen besten Kumpel umgebracht hat.
Der Fall hatte im Sommer 2014 auch bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der junge Mann fuhr damals mit seinem besten Freund zu einer abgelegenen Scheune bei Büren und erschlug ihn mit einer Eisenstange. Weil der 17-jährige noch nicht tot war, schnitt er ihm später auch noch die Kehle durch. Der BGH muss das Urteil des Paderborner Landgerichts heute neu bewerten - denn: sowohl der Angeklagte als auch die Eltern des Opfers sind in Revision gegangen. Der heute 20-jährige Täter hofft natürlich auf ein milderes Urteil. Doch der Schuss könnte auch nach hinten losgehen. Um 14 Uhr will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkünden. Möglicherweise wird der Fall auch zur erneuten Verhandlung an ein anderes Gericht verwiesen.  

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