Der Streit um das geplante Bürgerbegehren zum Neubau der Stadtverwaltung in Paderborn geht in die nächste Runde. Die Initiatoren haben ein anwaltliches Gutachten vorgelegt. Demnach muss die Stadt zwingend eine Kostenschätzung für das Bürgerbegehren abgeben.
Und dafür genüge es auch, einfach nur den Verzicht auf Abriss und Neubau der Stadtverwaltung am Abdinghof zu fordern. Die Initiatoren müssen nicht Alternativen dafür benennen. Das ist der entscheidende Punkt in dem Gutachten. Denn die Stadt Paderborn argumentiert ja: Sie könne die Kosten nicht einschätzen, ohne dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens andere Optionen für die Unterbringung der Stadtverwaltung aufzeigen. Wenn Bürgermeister Dreier die Kostenschätzung verweigere, überschreite er seine Kompetenzen. Die Stadt bleibt aber bei ihrem Standpunkt. Sie beruft sich auf eine von ihr beauftragte Kanzlei und ist weiter dafür, die Frage vor Gericht klären zu lassen.