Ein baptistisches Elternpaar aus Salzkotten muss wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht insgesamt 80 Euro Bußgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht Paderborn am Nachmittag entschieden. Die streng gläubigen Eltern hatten sich geweigert, ihre Kinder zum Schulkarneval zu schicken. Sie erklärten in der Verhandlung, das Treiben der Grundschulkinder sei unmoralisch und verstoße gegen ihre Grundsätze. Der Richter urteilte allerdings, dass Karneval zur Brauchtumspflege gehöre und nicht die Glaubensfreiheit verletzte. Außerdem diene er an einer Schule mit 500 Kindern unterschiedlichster Konfessionen auch der Integration.