Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Vormittag sein Urteil zur Altersversorgung geschiedener Frauen. Der Fall geht ursprünglich auf die Trennung eines Paares aus Höxter zurück.
Es geht darum, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen bei der Berechnung der Altersversorgung benachteiligt werden. Auslöser sind die Regelungen bei Betriebsrenten, durch die bei einer Scheidung für die Frau finanzielle Verluste möglich sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hält das für verfassungswidrig und hat das BVG in Karlsruhe um Überprüfung gebeten.