Dürfen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich am späten Vormittag das Bundesverwaltungsgericht. Einer der Kläger ist eine Brüterei aus dem Kreis Paderborn.
45 Millionen männliche Küken wurden zum Beispiel im Jahr 2012 bundesweit kurz nach dem Schlüpfen getötet – fast genau so lang gibt es den Rechtsstreit um genau dieses Thema. Erst beschäftigte sich das Verwaltungsgericht in Minden, später auch das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem massenhaften Töten. Zuvor hatte der frühere NRW-Umweltminister Remmel per Gesetz das umstrittene Töten der Eintagsküken verboten.
Die männlichen Küken sind für die Unternehmen wertlos, weil sie keine Eier legen und kaum Fleisch ansetzen. Seit Jahren laufen Tierschützer dagegen Sturm.