Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Paderborner Amtsgerichts in einem Sorgerechts-Streit aufgehoben. Ein afrikanisch stämmiger Mann fordert das alleinige Sorgerecht für seine ungeborene Tochter. Eine Gutachterin unterstellte ihm aber aufgrund seiner Herkunft zu harte Erziehungsmethoden. Deshalb entschied das Paderborner Gericht gegen den Mann. Die Karlsruher Richter urteilten aber, dass Jugendämter Kinder nur in Obhut nehmen dürfen, wenn eine konkrete Schädigung nachgewiesen ist.