Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz-IV-Leistungen für Kinder sollten Betroffene schon jetzt Anträge auf Anpassungen ihrer Bescheide stellen. Dazu rät die Demokratische Initiative Paderborn. Sie stellt auf ihrer Internetseite eine Mustervorlage zur Verfügung. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung bestätigen, um dann Ansprüche schnell rückwirkend geltend machen zu können. Der Arge im Hochstift empfiehlt die DIP, alle Bescheide für Kinder in Hartz-IV-Familien als vorläufig zu kennzeichnen. Das Bundes-Sozialgericht hatte geurteilt, dass die Regelsätze unzureichend sind.