Im Doppelmord-Prozess von Paderborn-Neuenbeken ist der Gutachter von seiner Linie abgewichen. Der Experte erklärte, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten könnte in der Tatnacht doch aufgehoben gewesen sein. Möglicherweise sei der Beschuldigte psychisch stark belastet gewesen, als er seinen Frau und seinen Nachbarn erschoss. Was das für die Schuldfähigkeit bedeutet, ist noch unklar. Heute geht der Prozess vor dem Paderborner Landgericht weiter.