Eine Steinheimer Firma wehrt sich gegen das Verkaufsverbot von Nahrungsmitteln mit Cannabis-Anteil. Es will heute in einem Prozess am Verwaltungsgericht Minden erreichen, dass der Kreis Höxter eine entsprechende Anordnung zurücknimmt.
Konkret geht es um drei Produkte, die sogenanntes Cannabidiol – kurz CBD – enthalten. Zwei davon werden mit Hanfsamenöl und eins mit Hanfblütenextrakt produziert. Möglicherweise hätte die Steinheimer Firma für den Verkauf eine Genehmigung gebraucht.
Es gibt nämlich eine Verordnung der Europäischen Union zu sogenannten „Novel Foods“ – also Lebensmitteln, die ungewöhnliche Bestandteile enthalten. Sie dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie vorher als sicher eingestuft und freigegeben wurden. Das Verwaltungsgericht muss jetzt klären, ob die in Steinheim angebotenen Waren unter diese Verordnung fallen.
Unklar ist, ob heute ein Urteil fällt.