Ein Drogenhändler muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Paderborn verurteilte den 34-Jährigen, weil er Cannabis an fünf Jugendliche verkauft hat. Der Paderborner gab in der Verhandlung zu, das Rauschgift 64 mal in seiner Wohnung an die Kunden geliefert zu haben. Der jüngste war erst 14 Jahre alt. Der Angeklagte finanzierte mit dem Geld seinen eigenen Drogenkonsum.