Heute will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Fall des millionenfachen Tötens männlicher Küken sprechen. Es geht darum, ob die Züchter diese Methode weiter anwenden dürfen. Das Land Nordrhein-Westfalen wollte die langjährige Praxis vor sechs Jahren verbieten. Auch eine Brüterei aus dem Kreis Paderborn klagte dagegen. In zwei Vorinstanzen bekamen die Züchter Recht. Das Urteil sollte Ende Mai fallen, aber das Bundesverwaltungsgericht wollte noch weiter beraten und verschob den Termin.