Ein junger Mann aus dem Kreis Paderborn muss für das Fälschen von Impfpässen nicht mehr mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Die Paderborner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.
Der Grund ist für juristische Laien kaum nachvollziehbar. Die Taten, die dem Mann vorgeworfen wurden, liegen einige Monate zurück. Er soll sich selbst und Schülern eines Paderborner Berufskollegs gefälschte Impfpässe ausgestellt und diese für bis zu 230 Euro verkauft haben.
Zu der Zeit galt aber noch eine alte Gesetzgebung, wonach das Fälschen von Impfpässen nur strafbar war, wenn damit Behörden oder Versicherungen getäuscht werden sollten. Das war bei dem Mann aus dem Kreis Paderborn nicht der Fall. Dass die Gesetzgebung Ende November verschärft wurde, spielte für dieses Verfahren keine Rolle mehr.