Eine Frau aus Paderborn darf sich nicht mehr Erzbischof nennen. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und sie zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Das Erzbistum Paderborn hatte die 57-jährige angezeigt, weil sich die Heilerin in Broschüren und auch im Internet als Erzbischof bezeichnete. Dieser Titel sei ihr in einer Weihe von der christlich-essenischen Kirche verliehen worden, sie will verschiedene Glaubensrichtungen verbinden. Der Paderborner Richter konnte diesen Argumenten nicht folgen: Weil die Gruppe keine Gesellschaft öffentlichen Rechts ist, ist der Titel Erzbischof tabu.