Das Paderborner Landgericht hat in zweiter Instanz die Haftstrafe für einen Geseker bestätigt, der mehrfach Steine von Brücken im Kreis Paderborn geworfen hatte. Der 22-Jährige muss demnach für achteinhalb Jahre hinter Gitter. Der Beschuldigte wollte mit seinen Würfen den Daimler-Konzern erpressen.
Dafür hatte er unter anderem von Brücken über die Autobahnen 33 und 44 sowie über die L 775 immer wieder Steine geworfen. In einem Fall durchbrach ein Stein die Windschutzscheibe eines Transporters und landete auf dem Beifahrersitz.
Der Bundesgerichtshof hob das ursprüngliche Urteil gegen den Geseker kürzlich auf. Begründung: Das Paderborner Landgericht habe dessen Versuche zur Wiedergutmachung nicht genügend berücksichtigt. Er habe schließlich 5.000 Euro Schmerzensgeld an eines der Opfer gezahlt.
Bei der jetzigen Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichtes wurde aber deutlich: Das Geld reichte nicht als Wiedergutmachung – das Opfer leidet erheblich unter der Tat.