Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr allein an die Ölpreis-Entwicklung binden: Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat offenbar keine Auswirkungen für die Kunden von E.ON Westfalen Weser. Laut dem Paderborner Unternehmen bezieht sich das Urteil nur auf die beiden beklagten Versorger. In deren Verträgen gäbe es fragwürdige Preisklauseln, die EWW nach eigenen Angaben nicht verwendet. Die Paderborner Gaspreisrebellen sehen sich dagegen in ihrer Forderung nach einer transparenten Preiskalkulation bestätigt.