EON Westfalen Weser reagiert auf ein Urteil des Paderborner Amtsgerichts. Der Versorger prüft, ob er Beschwerde gegen die Abweisung seiner Klage einlegt. EWW wollte Nachzahlungen eines Gaspreisverweigerers erzwingen. Laut den Richtern war die Klage aber nicht ausreichend begründet. Dagegen will sich das Unternehmen wehren. EWW fürchtet durch das Urteil keine Auswirkungen auf weitere Verfahren. Es gibt noch etwa 300 ähnliche Fälle, in denen der Paderborner Versorger Nachzahlungen einklagen will.