Im Delbrücker Öko-Skandal muss der beschuldigte Geflügelbauer 10.000 Euro an Fördergeldern zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Minden gab am Nachmittag seine Entscheidung bekannt. Der Delbrücker Landwirt soll in seinem Biobetrieb konventionelles Futter verwendet haben – deshalb wurde ihm das Biosiegel aberkannt. Daraufhin wollte die Landwirtschaftskammer die Fördersumme zurückhaben, doch der Geflügelbauer zog vors Verwaltungsgericht. Das entschied jetzt über zwei der ingesamt vier Klagen des Delbrückers. Die beiden anderen Klagen umfassen eine Summe von 90.000 Euro.