Der Generalbundesanwalt hat im Mordfall Lübcke das Ermittlungsverfahren gegen den mitverdächtigten Waffenhändler Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen an die Staatsanwaltschaft Paderborn abgegeben. Ihm werden noch fahrlässige Tötung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Das hat die Bundesanwaltschaft am Freitagvormittag auf Radio Hochstift-Anfrage bestätigt.
Für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Bundesanwaltschaft nicht zuständig. Der 65-Jährige soll dem Hauptangeklagten Stephan E. 2016 die Waffe verkauft haben, mit der Anfang Juni 2019 der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen wurde. Dem Natzunger hatte die Bundesanwaltschaft Beihilfe vorgeworfen.
Er saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - bis der Bundesgerichtshof im Januar den Haftbefehl aufhob. Die Richter hatten Zweifel, ob er 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat mit der Waffe später begangen werden würde.
Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, dem Natzunger müsse bewusst gewesen sein, dass der mutmaßliche Haupttäter ein gewaltbereiter Rechtsextremist war.