Im Fall des Paderborner Ex-Polizeichefs Krummrey kann ein Bielefelder Polizeiarzt erst mal nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. Die Staatsanwaltschaft lehnt einen entsprechenden Vorschlag des Detmolder Landgerichts ab.
Gegen den Arzt läuft ja ein Falschaussage-Prozess. Ja, und das Gericht hatte angeboten, dass der Polizeiarzt 5.000 Euro zahlt und der Fall damit zu den Akten gelegt wird. Weil der Arzt Hauptbelastungszeuge im Krummrey-Verfahren war, kommt für die Staatsanwaltschaft eine Einstellung aber nicht in Frage.
Der Mann ist angeklagt, weil er im Prozess gegen den ehemaligen Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey zu Gunsten des Angeklagten gelogen haben soll. Krummrey soll den Arzt vor Untreue-Ermittlungen gewarnt haben. Er wurde in diesem Verfahren freigesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.