Der Absturz eines Kleinflugzeuges vor zweieinhalb Jahren in Höxter-Brenkhausen hat heute ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Höxter muss sich der Pilot wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Seine Propellermaschine war im Oktober 2012 kurz nach dem Start mit fünf Fluggästen an Bord in ein Waldstück gestürzt. Die Ursache ist bisher unklar. Der angeklagte Pilot hat eine Schuld bisher bestritten. Ein Gutachter glaubt, dass der Flieger überladen war.