Deutschlandweit wird zurzeit über den Umgang mit Hartz-IV-Empfängern in den Jobcentern berichtet. In einem Fall im Kreis Höxter hat jetzt das Sozialgericht Detmold zu Gunsten einer Mutter entschieden, der das Jobcenter die Leistung gekürzt hatte. Die Alleinerziehende hatte einen Termin im Jobcenter verpasst, weil ihr kleiner Sohn eine schwere Lungenentzündung hatte. Tage später rief die Mutter bei der Behörde an und erklärte ihr Fernbleiben. Der Säugling war mittlerweile ins Krankenhaus gekommen. Weil sie darüber zunächst keinen Nachweis abgab, wurde ihr das Arbeitslosengeld II um fast 40 Euro gekürzt. Selbst als das Attest dann vorlag, blieb das Jobcenter hart. Die Höxteranerin klagte und bekam Recht. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass die Frau in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes nicht arbeiten muss.