Im Prozess um das mutmaßliche Folterpaar von Höxter-Bosseborn hat die Verteidigung der Angeklagten Angelika W. für eine handfeste Überraschung gesorgt.
Sie forderte in den Plädoyers Freispruch für ihre Mandantin in Bezug auf die Mordanklage, weil es zu viele Zweifel gebe.
Anwalt Peter Wüller erklärte am 58. Verhandlungstag, er sei sicher, dass es zu jahrelangen Misshandlungen auch durch seine Mandantin gekommen sei.
Bei den genauen Todesumständen der beiden Opfer Anika und Susanne habe das Gericht aber nur die Aussagen von Angelika W.
Deshalb gelte: im Zweifel für die Angeklagte.
Nach einer Pause fügte der Anwalt hinzu: sollte das Gericht dem Antrag auf Freispruch nicht folgen, müsse aber die Kronzeugenregelung greifen. Dann sei eine Strafe von zwölf Jahren Haft angemessen. Seine Mandantin werde diese ohne "Wenn und Aber" akzeptieren.
Angelika W. habe von Anfang an Ross und Reiter genannt. Ohne ihre Aussagen wäre der Tod von Anika W. womöglich nie ans Licht gekommen.