Das Paderborner Landgericht hat einen Bad Wünnenberger vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Die angeklagten Übergriffe ließen sich nicht nachweisen.
Laut Anklage soll sich der 52-Jährige an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben, als sie 13 Jahre alt war.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe.
Im Prozess kam heraus: Der Bad Wünnenberger hatte einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen, als es zwischen 14 und 16 Jahre alt war. Das ist nicht strafbar.
Was vor dem 14. Geburtstag war, ließ sich in der Verhandlung nicht zweifelsfrei klären.
Ganz ohne Strafe kam der Bad Wünnenberger aber nicht davon: für fünf kinderpornografische Fotos auf seinem Rechner muss er 1200 Euro zahlen.