Ein 41-jähriger Messerstecher ist heute vor dem Paderborner Landgericht freigesprochen worden. Der Paderborner hatte im Oktober vergangenen Jahres einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit einer 22 Centimeter-langen Messerklinge an Hals und Rücken verletzt. Da der Täter an einer Psychose leidet, war er zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig. Er muss deshalb nicht ins Gefängnis, sondern wird in eine forensischen Klinik eingewiesen.