Das Paderborner Landgericht hat zwei Asylbewerber freigesprochen, denen die Vergewaltigung eines Jugendlichen im Delbrücker Hallenbad vorgeworfen worden war. Die Afghanen hatten zwar eingeräumt, dass es sexuelle Handlungen gab – es ließ sich aber keine Zwangslage nachweisen. Der Junge soll selbst den Kontakt zu den beiden Flüchtlingen gesucht haben. Das hatte ein 12-jähriger Kumpel des Jungen ausgesagt. Demnach ist der 14-jährige freiwillig zu den Asylbewerbern in die Umkleidekabine im Delbrücker Hallenbd gegangen. Es gab wohl keinerlei Hilferufe und auch keine anderen Hinweise auf Gewalt. Im Prozess blieb der Jugendliche dennoch bei den Vergewaltigungs-Vorwürfen. Das Gericht hielt ihm vor, dass er seine Aussagen häufig gewechselt habe und er dabei Personen und Handlungen vertauscht habe. Es ging außerdem davon aus, dass es bei dem Jugendlichen eine „gewisse sexuelle Neugier“ gegeben habe. Weite Teile des Prozesses liefen heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit.