Mit einem Paukenschlag ist am Mittag der Revisionsprozess um den angeblichen Auftragsmord von Lichtenau-Blankenrode beendet worden. Die Witwe des Mordopfers wurde freigesprochen. Im ersten Prozess wurde sie noch zu vier Jahren Haft verurteilt.
Und zwar wegen Strafvereitelung. Die jetzt freigesprochene Frau hatte nach der Bluttat im Jahr 2011 Spuren beseitigt und aufgeräumt. Dies habe sie laut eigener Aussage allerdings aus Angst getan. Und genau für diesen Fall sieht das Gesetz unter bestimmten Umständen einen Freispruch vor. Deshalb hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Heute sagte der bereits verurteilte Mörder aus – er habe das spätere Todesopfer damals in Lichtenau-Blankenrode nur zur Rede stellen wollen – dann sei der Konflikt aus dem Ruder gelaufen. Die Ehefrau des Toten habe damit nichts zu Tun. Sie sei schockiert gewesen als sie von der Tat erfahren habe. Angestiftet habe sie ihn nicht.