Wer in Sachen Dieselskandal noch Ansprüche gegen VW geltend machen will, der sollte sich sputen. Darauf macht der Lichtenauer Anwalt Thomas Brockmann aufmerksam:
"Die Verjährungsfrist droht ja jetzt zum Ende des Jahres zu greifen, da der Skandal im September 2015 bekannt wurde und die regelmäßige Verjährung drei Jahre beträgt. Dementsprechend: Wer da noch Ansprüche gegen VW selbst geltend machen möchte, der müsste dann jetzt handeln und probieren, das noch zeitnah in die Wege zu leiten."
Der leichteste Weg ist die Musterklage der Verbraucherzentrale. Sie sammelt die Anklagen und trägt auch die Kosten. Ob die Klagen am Ende Erfolg haben ist völlig offen. Gerade in Paderborn gilt das Gericht aber als verbraucherfreundlich.